Urteil des AG Hamburg-Barmbek vom 19.02.2016 – Schadensersatzanspruch für nach Verkauf eines reparierten Unfallfahrzeugs auftretende Schäden

Unfallschäden, die erst nach Verkauf des reparierten Unfallfahrzeugs auftreten, sind vom Schadensersatzanspruch des Unfalles umfasst. Aus den Gründen: ….Die hier geltend gemachten Kosten für die Reparatur der Antriebswelle stellen eine sogenannte Schadenserweiterung dar, die die Klägerin jedenfalls nach Abtretung der Forderung seitens des Autohauses W im eigenen Namen geltend machen kann. Auf die Weiterveräusserung respektive … Urteil des AG Hamburg-Barmbek vom 19.02.2016 – Schadensersatzanspruch für nach Verkauf eines reparierten Unfallfahrzeugs auftretende Schäden weiterlesen